Kneipp-Verein Arnsberg



Die Anlagen des Storchennestes wurden in den folgenden Jahrzehnten immer wieder erweitert und verbessert. Bereits 1956 baute die Bauunternehmung L. Bartholdus aus Paderborn auf dem Fundament eines abgerissenen Teils der Baracke das Kinderplanschbecken. Ein Teil der weiteren Arbeiten: Bau eines Lehrschwimmbeckens sowie Verlegung der Umkleidekabinen und des Klubhauses (1959), Umstellung von Bachwasser auf Leitungswasser (1962), Bau der Sauna (1963), Verrohrung des Baches (1965), Installation der Heizanlage zur Erwärmung des Wassers im Schwimmbecken (1971).

Im Jahre 1983 erfolgten schwierige Verhandlungen mit der Stadtverwaltung, den zuständigen Ausschüssen und der Bezirksregierung zwecks Finanzierung dringend notwendiger Modernisierungen des Schwimmbeckens. Das vom technischen Beirat ausgearbeitete Projekt veranschlagte die Kosten mit 300.000,-DM. Der Rat der Stadt und die Bezirksregierung stimmten zu, so dass das Bad 1985 im renovierten Zustand wieder eröffnet werden konnte.

Auch in der Folgezeit investierte man in die Anlage: Erneuerung der Heizungsanlagen für den Freibad- und Saunabereich, Verlegung des Eingangsbereichs hinter das Saunagebäude oder Erneuerung des Planschbeckens mit separater Umwälz- und Heizungstechnik.

Vor der Jahrtausendwende zeichnete sich in Zeiten knapper werdender Mittel eine umfassende Änderung der Bäderlandschaft Arnsbergs ab. Entsprechend dem eingeholtem Altenburg-Gutachten“ wurde in Arnsberg, Stadtteil Hüsten, ein neues Freizeitbad „NASS“ gebaut. Andere Bäder und einige Lehrschwimmbecken sollten geschlossen werden. Das Freibad Storchennest des Kneipp-Vereins blieb von jeglichen Schließungsplänen verschont und sollte erhalten bleiben. Allerdings kündigte die Stadt aufgrund eines Ratsbeschlusses den bestehenden Kooperationsvertrag, der dann durch einen neuen Vertrag mit Datum vom 05.04.2004 ersetzt wurde. Dieser Vertrag sah erstmalig einen fixen Zuschuß der Stadt für Betriebskosten, Reparaturkosten und Personal vor. Der Kneipp-Verein übernahm damit im Ehrenamt zusätzliche Eigenverantwortung für eine vorsorgende und betriebswirtschaftliche Ausrichtung seiner Anlage.


Arnsberg, im Mai 2006